BMF: Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung mittels Gutschrift
Das BMF hat zu einer BFH-Entscheidung Stellung genommen, wonach eine Gutschrift, die nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt ist, einer Rechnung nicht gleichsteht und keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen kann.
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