BMF: Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug
Das BMF erläutert, wann vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 10 Satz 1 Nr. 3,
§ 44a Abs. 7 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) Abstand genommen wird.
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