Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Anwendungserlass der AO vom 2.1.2008 in Folgenden näher erläuterten Punkten mit sofortiger Wirkung geändert.
Mit BMF-Schreiben vom 30.1.2012 wurde der Anwendungserlass zu § 37 Abgabenordnung (AEAO zu § 37) neu gefasst.
Die Verwendung der Inhalte der Seiten von steuer-nachrichten.com erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Alle hier veröffentlichten Angaben erfolgen unverbindlich. Die Angaben dienen ausschließlich zur Information. Durch die Nutzung der Informationen von steuer-nachrichten.com werden Haftungs- und Gewährleistungsausschluss sowie Nutzungsbedingungen ausdrücklich anerkannt.