Die Zulässigkeit der Besteuerung von an ehemalige Bedienstete internationaler Organisationen gezahlten Pensionen und Ruhegehältern in Deutschland ist davon abhängig, welche Bestimmungen das für die…
Das BMF hat sich zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 geäußert.
Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2019 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist
Das BMF hat sein Schreiben zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 überarbeitet.
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