BMF: Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. Leistungszeitraums in der Rechnung
Bei der ordnungsgemäßen Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG sind Pflichtangaben zu beachten. Das BMF beziegt Stellung zur Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. -zeitraums.
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