Aufgrund vieler Änderungen hat das BMF eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung veröffentlicht.
Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2011 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.
Die Finanzverwaltung hat Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum 31.12.2018 bekannt gegeben.
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