BMF: Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nimmt das Bundesministerium der Finanzen in einem neuen, 38-seitigen BMF-Schreiben zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) Stellung.
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