BMF: Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 8.4.2013 ergangen sind
Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2011 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.
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