Um Steuertricks mit Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Steuergesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2016 den neuen § 36a EStG geschaffen. Das aus 2017 stammende Anwendungsschreiben zu dieser…
Die Finanzverwaltung hat mit einem Anwendungsschreiben zu den §§ 17, 26, 30, 31, 35, 37, 44 und 45 InvStG Stellung genommen.
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