BMF: Anzahlungen für Leistungen im Sinne des § 13b UStG
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG angepasst. Im Fokus der Änderungen stehen Anzahlungen.
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