BMF: Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen sowie Verpflegung von Mitarbeitern
Das BMF hat zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchstabe b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern Stellung bezogen.
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