BMF: Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen in einem Folgejahr
Der BFH hat mit Urteil vom 12.11.2014 entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 in einem Folgejahr innerhalb des 3-jährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden kann.
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