BMF: Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern
Aufzeichnungen nach § 22g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG müssen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an das BZSt übermittelt werden. Dieser Datensatz wurde veröffentlicht.
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