Zum 1.1.2020 sind gesetzliche Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Kraft getreten. Die Finanzverwaltung äußert sich hierzu in einem Schreiben und passt den UStAE an.
Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 4 EStG wird zum 1.1.2020 freigeschaltet.
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