BMF: Ausnahmevorschrift bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG
Das BMF hat sich zur Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken) geäußert.
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