BMF: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2016
Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Abs 1. Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsordnung authentifiziert vorzunehmen.
Powered by Stromvergleich