BMF: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2015
Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28.2. des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen.
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