Gem. § 203 Abs. 2 BewG hat das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.
Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2019 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist
Das BMF hat den Basiszins zum 3.1.2022 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2022 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.
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