BMF: Begriff der negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft
Die Finanzverwaltung hat sich zum Begriff der negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft geäußert und zu Auslegungsfragen zur gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Stellung bezogen.
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