BMF: Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2016
Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2016 gilt Folgendes:
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