Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind vom Schuldner der Kapitalerträge bzw. von der auszahlenden Stelle Steuerbescheinigungen auszustellen, wenn der…
Das BMF äußert sich zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG.
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