BMF: Beschränkte Steuerpflicht durch Überlassung von Rechten
Aus der befristeten oder unbefristeten Überlassung von Rechten, die in einem inländischen Register eingetragen sind, können sich inländische Einkünfte ergeben, die zu einer beschränkten Steuerpflicht führen. Die Finanzverwaltung erläutert, wann in diesen Fällen eine Steueranmeldung bzw. eine Steuererklärung einzureichen ist.
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