BMF: Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugpersonal britischer und irischer Fluggesellschaften
Für die Anwendung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG auf die Bezüge der im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Piloten und Flugbegleiter britischer und irischer Fluggesellschaften gilt im Hinblick auf zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Folgendes:
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