BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 1.1.2013
Das BMF gibt gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2013 anzuwenden sind.
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