BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 1.1.2019
Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2019 berechnet wird.
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