BMF: Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen
Der BFH hat mit Urteil vom 28.4.2010 abermals entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Verpflichtung keine ernsthaft vereinbarte Entgeltumwandlung zugrunde liegt.
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