BMF: DBA Panama betreffend den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen
Mit Panama besteht kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ein steuerliches Informationsaustauschabkommen (Tax Information Exchange Agreement – TIEA) sowie ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Bezug auf Kontoinformationen („Common Reporting Standard“) werden gegenwärtig verhandelt.
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