BMF: DBA Spanien: Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Am 3.10.2012 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien die dem BMF-Schreiben v. 9.4.2013 als Anlage beigefügte Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Die Absprache ist am 18.10.2012 in Kraft getreten und ist ab dem 1.1.2015 anzuwenden.
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