BMF: Direktanspruch in der Umsatzsteuer
In Folge der sog. Reemtsma-Rechtsprechung kann ein Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus (statt vom Leistenden) verlangen.
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