BMF: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt
Die Bundesregierung hat der Republik Belarus am 30.12.2024 notifiziert, dass das Abkommen vom 30.9.2005 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Wirkung zum 1.1.2025 wird.
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