BMF: Entgelt von dritter Seite bei Vermittlung eines Mobilfunkvertrags
Mit Urteil vom 16.10.2013 (Az. XI R 39/12) hat der BFH entschieden, dass bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten der von dem Mobilfunkanbieter an den Vermittler des Mobilfunkvertrags für die „kostenlose“ Abgabe von Mobiltelefonen oder sonstigen Elektronikartikeln gezahlte Aufschlag auf die Vermittlungsprovision (Gerätebonus) Entgelt eines Dritten für die Lieferung des Vermittlers an den Kunden ist.
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