Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) an bestimmte…
Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2011 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.
Die Finanzverwaltung ändert und ergänzt sein BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung.
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