Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 %…
Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen hat die Finanzverwaltung Stellung genommen.
Das BMF nimmt in einem aktuellen Schreiben zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Gold- und Silbermünzen Stellung.
Für nach dem 31.12.2009 ausgeführte Beherbungsleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Obwohl die kurzfristige Absenkung des Steuersatzes zu erheblichen Anpassungsschwierigkeiten führte, hat…
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