BMF: Erweiterung der Nichtbeanstandungsregelung bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Zur Vermeidung von Umstellungsschwierigkeiten bei den Unternehmern, die die mit Wirkung vom 1.10.2014 eingeführte Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets bereits auf vor dem 1.1.2015 ausgeführte Umsätze angewendet haben, wird die bis zum 30.6.2015 geltende Nichtbeanstandungsregelung erweitert.
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