BMF: Geänderte Technische Richtlinie zur Kassensicherungsverordnung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
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