BMF: Gewinn aus Restschuldbefreiung
Die Finanzverwaltung hat eine frühere Auffassung zur steuerrechtlichen Behandlung einer Restschuldbefreiung geändert und stellt klar, dass die erteilte Restschuldbefreiung ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkendes Ereignis darstellt.
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