Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2023 bekannt gegeben.
Das BMF hat die Pauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 1.1.2020 bekanntgegeben.
Die Verwendung der Inhalte der Seiten von steuer-nachrichten.com erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Alle hier veröffentlichten Angaben erfolgen unverbindlich. Die Angaben dienen ausschließlich zur Information. Durch die Nutzung der Informationen von steuer-nachrichten.com werden Haftungs- und Gewährleistungsausschluss sowie Nutzungsbedingungen ausdrücklich anerkannt.