Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren Transportbehältnisse aller Art eingesetzt. Die Überlassung der Behältnisse erfolgt entweder gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld…
Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Transportbehältnissen gilt nach Änderung der Verwaltungsauffassung Folgendes: Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren…
Nach der seit November 2013 von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsauffassung ist die Abgabe von Transporthilfsmitteln gegen Pfand eine eigenständige Lieferung, die dem Regelsteuersatz…
Die Neuerungen bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transportbehältnissen müssen erst ab 2015 angewendet werden. Das BMF hat die Übergangsfrist verlängert.
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