BMF: Investmentbesteuerung
Der BFH hat in seinem Urteil vom 8.9.2010 entschieden, dass die Anrechnung der - bei Veräußerung oder Rückgabe eines Anteils an einem ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen – gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG erhobenen Kapitalertragsteuer denselben Regelungen unterliegt wie die Anrechnung bei anderen Kapitalerträgen.
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