BMF: Investmentsteuergesetz: Verlängerung der Übergangsregelung
Soweit ein ausländisches Investmentvermögen nach dem Rundschreiben 14/2008 (WA) der BaFin vom 22.12.2008 abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, wird es für die Anwendung des InvStG bis zum Ende des Geschäftsjahres, das nach dem 22.7.2016 endet, auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft.
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