BMF: KfZ-Steuer künftig beim Bund
Gemäß § 18a des FVG endet die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
durch die Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe zum 30.6.2014. Aus diesem Grund werden diverse Verwaltungsanweisungen aufgehoben.
Powered by Steuernachrichten