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BMF Kommentierung: 1.000-Euro-Grenze zur doppelten Haushaltsführung ist auf andere Monate übertragbar

Erwerbstätige können die Kosten ihrer Zweitwohnung ab 2014 nur noch mit maximal 1.000 EUR pro Monat abziehen. Ungenutztes Abzugsvolumen darf nach einer Weisung des BMF aber auf andere Monate desselben Jahres übertragen werden.












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