BMF Kommentierung: AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke
Der BFH hatte in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass Zweifel an der Verfassungskonformität der Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gemäß § 4h EStG (sog. Zinsschranke) bestehen, und deshalb die Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt.
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