BMF Kommentierung: Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse sind kein Arbeitslohn
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für Sprachkurse, führt dies bei Flüchtlingen nicht zu Arbeitslohn. Gleiches gilt für andere Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Voraussetzung ist, dass die Sprachkurse im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
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