BMF Kommentierung: Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge privat nutzen
Um die Elektromobilität zu fördern, hat der Gesetzgeber mit dem AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 neue steuerliche Regelungen für betriebliche Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge geschaffen. Steuerentlastend wirkt sich dies bei privaten Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten aus. Das BMF hat sich nun in einem ausführlichen Schreiben mit dem neuen Regelwerk befasst.
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