BMF Kommentierung: ELStAM-Sonderregelung bei verschiedenen Lohnarten
Arbeitgeber können Arbeitnehmer zeitgleich nur einmal in der ELStAM-Datenbank anmelden. Werden Lohndaten zweimal benötigt, kann der zweite Bezug mit Steuerklasse VI abgerechnet werden. Diese Sonderregelung wurde nun bis Ende 2015 verlängert.
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