BMF Kommentierung: Finanzverwaltung nimmt zu Änderungen beim Reverse-Charge-Verfahren Stellung
Die Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger sind mit Wirkung vom 6.11.2015 angepasst worden. Die Finanzverwaltung nimmt zu den Neuregelungen Stellung und passt darüber hinaus in weiteren Punkten den UStAE an.
Powered by Suchmaschinenoptimierung