BMF Kommentierung: Geänderte Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6a UStG steuerfrei. Die Voraussetzungen dafür sind im Rahmen der sog. "Quick Fixes" unionsrechtlich zum 1.1.2020 angepasst worden. Die Finanzverwaltung hat zu den geänderten Voraussetzungen Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst.
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