BMF Kommentierung: Leistungsort bei langfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln
Mit Wirkung zum 30.6.2013 ist der Ort der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer neu geregelt worden. Das BMF nimmt zu der Neuregelung Stellung.
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