BMF Kommentierung: Steuersatz bei Saunabädern
Die Verabreichung von Saunabädern war bisher – entgegen einem Urteil des BFH – von der Finanzverwaltung als ermäßigt besteuertes Heilbad angesehen worden. Für alle nach dem 30.6.2015 ausgeführten Umsätze gibt die Finanzverwaltung jetzt diese Sichtweise auf und unterwirft Saunabäder grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Darüber hinaus fasst sie die Regelungen zur Verabreichung von Heilbädern neu.
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